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Gesetzliche Grundlagen des Reitens in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern ist als Pferdeland aus jahrtausend alter Tradition gewachsen und lädt durch die zahlreichen Seen, das Meer und die Waldflächen besonders pferde- und reiterfreundlich zum Verweilen und Erholen ein. Um auch anderen Erholungssuchenden die Besonderheiten und Vorzüge der Landschaft zu gewährleisten, bitten wir im Namen aller Reiter um gegenseitigen Respekt und Rücksichtnahme. Bereits wenige „schwarze“ Scharfe können dem Ansehen der gesamten Reiterschaft einen erheblichen Schaden zufügen. Deswegen sollten Sie sich an die nachstehenden gesetzlichen Grundlagen und Tipps halten und andere darauf aufmerksam machen…

… denn eines sind wir alle stets – Gäste der Natur.

Ø  Nutzen Sie für ihre Ausritte oder Kutschfahrten nur ausgewiesene Reit- und Fahrwege.

Ø  Informieren Sie sich über alternative Reitwege (Saisonbedingt) bei unseren Reit- und
     Fahranbietern in Mecklenburg-Vorpommern oder direkt bei uns.

Ø  Tabu ist das Reiten und Fahren querfeldein oder auf explizit ausgewiesenen Rad- und
     Wanderwegen.

Ø  Vermeiden Sie Wege, die aufgrund der Witterung in schlechtem Zustand sind. Hier könn-
    ten nachhaltige Schäden entstehen.

Ø  Begegnen Sie anderen Naturbesuchern immer nur im Schritt. Passen Sie ihr Reit- oder
     Fahrtempo dem jeweiligen Gelände an.

Ø  Ein beginnendes freundliches Wort gegenüber anderen Erholungssuchenden oder
     Naturnutzern kann Konflikte vermeiden. 

 
Auszug aus den Gesetzen

Für alle Reiter und Fahrer im Wald und in der freien Landschaft sind die entsprechenden Paragraphen des Mecklenburg-Vorpommerischen Gesetzes über den Wald und die Landschaft als bindendes Recht anzusehen.

§ 28 VI LWaldG MV

Das Reiten und Kutschfahren im Wald ist auf besonders zur Verfügung gestellten und gekennzeichneten Wegen und Plätzen gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 40 II LNatschG MV

Reiter dürfen Privatwege nur benutzen, wenn sie trittfest oder als Reitweg ausgewiesen sind.