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Die Strandreitsaison hat begonnen!!!

Endlich ist sie da, die Seite mit den Strandreitabschnitten!

Lange haben wir darauf gewartet, dass es eine Seite gibt, auf der man sich über das Strandreiten erkundigen kann.

Über einen weichen, weiten Sandstrand zu galoppieren, hinein ins ganz allmählich tiefer werdende Meer-welcher Reiter hat davon nicht schon mal geträumt.

Schnellstmöglich wird versucht, sämtliche Strandgemeinden mit deren Satzung hier einzuarbeiten, um euch das Strandreiten zu ermöglichen.

Ich wünsche euch jetzt schon viel Spaß mit euren treuen Gefährten am Strand!

 

Eure Anne Müller

Projektleiterin Reiten in M-V

 

Ganzjähriges Strandreiten erlaubt:

Börgerende:§8 Abs.(1) Das Reiten ist nur in den gekennzeichneten Strandflächen gestattet. Dieser erstreckt sich von Aufgang Nr.1 ostwärts bis zum "Gespensterwald". Abs.(2)Für den Reitstrand gilt in der Zeit vom 01.April bis zum 30.September folgende Einschränkung: Reitverbot an Aufgang Nr.0 ostwärts bis zum "Gespensterwald". Abs.(3) Der Reiter entsorgt die Pferdeäpfel des von ihm gerittenen Tieres. Abs.(4)Eine Gefährdung oder Belästigung anderer Personen durch das Reiten ist auszuschließen. Insbesondere auf Spaziergänger ist Rücksicht zu nehmen.

Stolper Ort: Für den Stolper Ort gibt es keine Strand-und Badesatzung. Das Reiten am Strand ist das ganze Jahr erlaubt. Dieses Gebiet liegt in einem Landschaftsschutzgebiet in der Rostocker Heide. 


Dassow:Der Strandzugang 3 zwischen Pötenitz und Rosenhagen (Hermannsgasse), darf ganzjährig zum Reiten über den Strandzugang in gerader Linie bis zur Mittelwasserlinie sowie je 20 Meter westlich und östlich und zurück genutzt werden. So hat es das Staatliche Amt der Stadt nahelegt.

Saisonales Strandreiten erlaubt:

Trassenheide:§6 Abs.(3) Das Reiten ist in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober an dem besonders dafür gekennzeichneten Strandabschnitt, zwischen Strandaufgang 9I und Strandaufgang 9K, in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 08:00 Uhr, gestattet. Eine Gefährdung oder Belästigung anderer Personen ist auszuschließen. Als Zugang zum Reiterstrand ist der Strandaufgang 9I zu nutzen. Abs.(4) Durch Tiere entstandene Verunreinigungen sind unverzüglich durch den Führer des Tieres zu beseitigen.

In der Zeit vom 01. November bis 31. März ist das Strandreiten rund um die Uhr in Trassenheide erlaubt!

 

Zinnowitz:§6 Abs.(3) Das Reiten ist in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober an dem besonders dafür gekennzeichneten Strandabschnitt, zwischen Strandaufgang 8S und Strandaufgang 8T, in der Zeit zwischen 18:00 Uhr und 09:00 Uhr, gestattet. Eine Gefährdung oder Belästigung anderer Personen ist auszuschließen. Als Zugang zum Reiterstrand ist der Strandaufgang 8T zu nutzen. Abs.(4) Durch Tiere entstandene Verunreinigungen sind unverzüglich durch den Führer des Tieres zu beseitigen.

In der Zeit vom 01. November bis 31. März ist das Strandreiten rund um die Uhr in Zinnowitz erlaubt!

 

Ahrenshoop:Das Reiten am Strand ist vom 01. Oktober bis 30. April gestattet.(Aussage Frau Arnold)

Kühlungsborn:Das Reiten am Strand ist vom 01. Novenber bis 31. März gestattet. (Aussage Frau Wehner)

Zingst:Das Reiten am Strand ist vom 01. Oktober bis Ostern zwischen den Übergängen 1 uns 2a gestattet. (Aussage Frau Weiß)

Kein Strandreiten erlaubt:

Prerow:Das Reiten am Strand ist laut Strand- und Badeordnung in Prerow nicht gestattet.Ausnahmen werden nur auf Antrag durch das Ordnungsamt an die ortsansässigen Reiterhöfe erteilt.( Aussage von Frau Stöwsand vom 8.11.2011)


Amt "Stettiner Haff":An den Stränden und Badestellen des Amtes Am Stettiner Haff, ist das Reiten generell nicht gestattet.Konkret sind das die Gemeinden Mönkebude, Grambin, Vogelsang-Warsin, Altwarp und Rieth.Nach meiner Kenntnis trifft das auch für die Strände in Ueckermünde und Bellin zu.( Aussage von Herrn Langner vom 8.11.2011) 

Peenemünde+Karlshagen:§6 Abs.(3) Das Reiten am Strand ist in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober grundsätzlich verboten. Dies gilt nicht für den Zeitraum zwischen 21:00 und 06:00 Uhr. Bei besonderem öffentlichem Interesse können auf schriftlichen Antrag Ausnahmen von diesem Verbot zugelassen werden. Eine Gefährdung oder Belästigung anderer Personen ist auszuschließen. Abs.(4) Durch Tiere entstandene Verunreinigungen sind unverzüglich durch den Führer des Tieres zu beseitigen.